Kfz-Sachverstänigenbüro
Luigi Fraschini

Mein Recht 


Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen?

Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
Unfallrekonstruktion


2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?


Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die
Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden
zählen, der dem Geschädigten zu ersetzten ist.


3. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?


Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der
Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen
hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung
und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
4. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?


Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So
hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst
der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind
bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen
Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen auf Nummer Sicher.
5. Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?


Das wichtigste nach einem Unfall ist „Ruhe zu bewahren“. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen bereit, in welchem
Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei,
Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf


Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen !!

 


 Kostenlose Beratung und individuelle Betreuung!!!