Startseite
Newsletter
Mein Recht
Kontakt
Wir über uns
Gästebuch
Einträge
Anfahrt
Impressum
 


1. Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen?

Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall

Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang

Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)

Unfallrekonstruktion

2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die

Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden

zählen, der dem Geschädigten zu ersetzten ist.

3. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der

Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen

hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung

und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.


4. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So

hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst

der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind

bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen

Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten

unabhängigen Sachverständigen auf Nummer Sicher.

5. Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?

Das wichtigste nach einem Unfall ist „Ruhe zu bewahren“. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen bereit, in welchem

Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei,

Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf

Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen !!

   
Top